ZVI 2006, 214

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 80; GewO § 12; ZPO § 240Keine Erledigung des Gewerbeuntersagungsverfahrens gegen eine GmbH mit Insolvenzeröffnung InsO§ 80 GewO§ 12 ZPO§ 240 BVerwG, Beschl. v. 18.01.2006 – BVerwG 6 C 21.05 (VG Gießen ZIP 2005, 2074)BVerwGBeschl.18.1.2006BVerwG 6 C 21.05VG GießenZIP 2005, 2074

Leitsätze der Redaktion:

1. Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöste GmbH bleibt mit den insolvenzrechtlichen Einschränkungen Gewerbetreibende. Dementsprechend führt die Insolvenz nicht zur Erledigung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, in dem sich die Gesellschaft gegen eine Gewerbeuntersagung wendet.
2. Eine Gewerbeuntersagungsverfügung richtet sich nicht gegen die Insolvenzmasse, sondern gegen die Gesellschaft. Ein Prozess um eine solche Verfügung ist deshalb nicht vom Insolvenzverwalter, sondern von der Gesellschaft bzw. ihrem Geschäftsführer zu führen.

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