ZVI 2004, 310

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 38, 40, 240Keine Erledigung rückständiger Unterhaltsklagen mit Insolvenzeröffnung InsO§ 38 InsO§ 40 InsO§ 240 OLG Naumburg, Urt. v. 06.11.2003 – 14 UF 143/03 (rechtskräftig; AG Köthen)OLG NaumburgUrt.6.11.200314 UF 143/03rechtskräftigAG Köthen

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Feststellung eines Familiengerichts, mit Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Unterhaltsschuldners hätten sich vergangene Unterhaltsansprüche erledigt, ist unzulässig. Denn die Insolvenzeröffnung führt lediglich nach § 240 ZPO zu einer Unterbrechung bis das Verfahren nach den Vorschriften der Insolvenzordnung aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird.
2. Die Verfahrensunterbrechung berührt nach Insolvenzeröffnung entstandene Unterhaltsansprüche nicht.
3. Eine zum Monatsanfang vor dem dritten Werktag erfolgte Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbricht den Unterhaltsanspruch für diesen Monat nicht, weil es sich insoweit nicht um rückständigen Unterhalt handelt.

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