ZVI 2004, 284

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 829 Abs. 1Zulässigkeit der Kontopfändung auf Verdacht bei Angabe von bis zu drei Kreditinstituten ZPO§ 829 BGH, Beschl. v. 19.03.2004 – IXa ZB 229/03 (LG Chemnitz)BGHBeschl.19.3.2004IXa ZB 229/03LG Chemnitz

Leitsätze:

1. Der Formularantrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort des Schuldners zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich. (Leitsatz des Gerichts).
2. „Kontopfändungen auf Verdacht“ sind bei privaten Schuldnern zulässig, wenn sich der vom Gläubiger beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht gegen mehr als drei Banken am Schuldnerwohnort richtet. (Leitsatz der Redaktion).

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