ZVI 2004, 281

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 4a, 7, 97, 304, 306Keine Einschränkung der Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts zur Zulässigkeit eines Antrags bei Verbraucherinsolvenzverfahren InsO§ 4a InsO§ 7 InsO§ 97 InsO§ 304 InsO§ 306 BGH, Beschl. v. 22.04.2004 – IX ZB 64/03 (LG München)BGHBeschl.22.4.2004IX ZB 64/03LG München

Leitsätze der Redaktion:

1. Auch in einem Verbraucherinsolvenzverfahren hat das Insolvenzgericht den gestellten Insolvenzantrag auf seine Zulässigkeit hin zu untersuchen und – falls erforderlich – auf eine Ergänzung der unvollständigen Angaben hinzuwirken (vgl. § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO; BGHZ 153, 205, 209 = ZVI 2003, 64)
2. Ein Insolvenzgericht kann vom Antragssteller nähere Angaben zu Verkauf einer Wohnung aus Anlass eines nicht getilgten Hypothekendarlehens fordern.
3. Eine Einschränkung der Amtsermittlung lässt sich auch nicht aus der Regelung zum Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan nach § 306 Abs. 1 Satz 1 InsO ableiten.

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