ZVI 2003, 243

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsVV § 2 Abs. 2, § 3Vervierfachung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters auf 2 000 € InsVV§ 2 InsVV§ 3 AG Göttingen, Beschl. v. 06.05.2003 – 74 IN 264/02 (nicht rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.6.5.200374 IN 264/02nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Auch in masselosen IN-Verfahren hat der Insolvenzverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die zumindest seine Unkosten deckt.
2. Die Mindestvergütung gemäß § 2 Abs. 2 InsVV ist in einem durchschnittlichen IN-Verfahren zu vervierfachen mit der Folge, dass sich eine Vergütung von 2 000 € ergibt.
3. Gemäß § 3 InsVV sind Zu- bzw. Abschläge möglich. Ist eine durchschnittliche Anzahl der Gläubiger von 20 deutlich überschritten, kommt eine Erhöhung in Betracht (im vorliegenden Fall um 20 %).

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