ZVI 2003, 227

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 4, 302 Nr. 1; ZPO § 319Zulässige Berichtigung der Insolvenztabelle bei Aufnahme eines Hinweises auf den Forderungsgrund unerlaubte Handlung InsO§ 4 InsO§ 302 ZPO§ 319 LG Göttingen, Beschl. v. 23.01.2003 – 10 T 7/03 (nicht rechtskräftig; AG Göttingen)LG GöttingenBeschl.23.1.200310 T 7/03nicht rechtskräftigAG Göttingen

Leitsatz der Redaktion:

Die Aufnahme eines Hinweises auf den Forderungsgrund unerlaubte Handlung ist eine zulässige Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers der Insolvenztabelle, wenn sie vom Insolvenzverwalter vergessen wurde und deshalb durch das Gericht nach entsprechendem Hinweis des Insolvenzverwalters und auf Grund eigener Kenntnis vorgenommen wird.

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