ZVI 2003, 222

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 4a Abs. 2 Satz 1Keine Beiordnung eines Anwalts bei lediglich 10 Gläubigern und voraussichtlicher Aussichtslosigkeit eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens InsO§ 4a AG Köln, Beschl. v. 19.03.2003 – 71 IN 189/02 (nicht rechtskräftig)AG KölnBeschl.19.3.200371 IN 189/02nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Die Anzahl von 10 Gläubigern und eine voraussichtliche Aussichtslosigkeit des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens begründen ohne Hinzutreten besonderer Schwierigkeiten keine Umstände, welche die Beiordnung eines Anwalts nach § 4a Abs. 2 Satz 1 InsO geboten erscheinen lassen.

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