ZVI 2002, 165

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 7, 305 Abs. 3 Satz 2Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen Feststellung des Eintritts der Rücknahmefiktion bei lediglich unzureichender Antragsergänzung nach Aufforderung InsO§ 7 InsO§ 305 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 20.03.2002 – 25 W 106/01 (rechtskräftig; LG Kassel)OLG Frankfurt/M.Beschl.20.3.200225 W 106/01rechtskräftigLG Kassel

Leitsatz der Redaktion:

Eine Entscheidung des Insolvenzgerichts, der Antrag auf Insolvenzeröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gelte gemäß § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO als zurückgenommen, ist der sofortigen Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1, § 34 Abs. 1 InsO zugänglich, wenn das Insolvenzgericht nach einer an den Antragsteller ergangenen Ergänzungsaufforderung und hierdurch veranlassten Antragsergänzung innerhalb der Monatsfrist entscheidet und die Feststellung der Rücknahme auf die Unzulänglichkeit einzelner Ergänzungen stützt.

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