ZVI 2026, 138

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungEröffnetes Verfahren InsO § 4; ZPO § 130d Satz 1Übermittlung einer seitens der Staatsanwaltschaft eingelegten sofortigen Beschwerde nur als elektronisches Dokument InsO§ 4 ZPO§ 130d BGH, Beschl. v. 11.09.2025 – IX ZB 45/23 (LG Frankfurt/M.)BGHBeschl.11.9.2025IX ZB 45/23LG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Die von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts als Insolvenzgericht eingelegte sofortige Beschwerde ist seit dem 1. 1. 2022 als elektronisches Dokument zu übermitteln.

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