Der Bedarf an Beratungsangeboten für sog. Kleinselbstständige und ehemalige Selbstständige, die nicht unter das Verbraucherinsolvenzverfahren nach den §§ 304 ff. InsO fallen, ist für Praktikerinnen und Praktiker der Schuldnerberatung offensichtlich, und kann auch darüber hinaus als allgemein bekannt unterstellt werden. Gleichwohl harrt die Problematik einer bedarfsgerechten Lösung. Die Praxis der Schuldnerberatungsstellen behilft sich vom Bedarf ausgehend (frei nach Goethe) halb gezogen, halb freiwillig dahinsinkend oftmals mit einer Schuldnerberatung light: Existenzsicherung und Vorbereitung des Entschuldungsverfahrens. Daneben sind seit einigen Jahren spezielle Angebote einer umfassenderen Entschuldungsberatung getreten, die entweder querfinanziert werden oder aber von den Dienstleistungsnehmern vergütet werden müssen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz werden, so zeigt die Erfahrung des Verfassers aus Fortbildungen, dabei links liegen gelassen. Der vorliegende Beitrag unternimmt den Versuch, die maßgeblichen Rechtsgrundlagen zusammenzutragen, Irrwege zu verschließen und gangbare Wege aufzuzeigen. Teil 1 des Beitrags beschreibt das Problem, definiert Rechtsdienstleistungen und subsumiert diese auf Tätigkeiten der Schuldnerberatung; zudem beginnt die Analyse gesetzlicher Aufgabenbeschreibungen.