ZVI 2024, 150

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2024 RechtsprechungRestschuldbefreiung und StundungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 5; BGB a. F. § 738Zu den Anforderungen an einen RSB-Versagungsantrag bei vermeintlichem Verschweigen eines gesellschaftsrechtlichen Abfindungsanspruchs des Schuldners InsO§ 290 BGB a.F.§ 738 AG Mannheim, Beschl. v. 14.11.2023 – 1 IN 1721/19 (rechtskräftig)AG MannheimBeschl.14.11.20231 IN 1721/19rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Steht im Rahmen eines RSB-Versagungsverfahrens kein gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruch des Schuldners gegen eine ehemalige Mitgesellschafterin fest, weil nicht auszuschließen ist, dass der auf die ehemalige Gesellschafterin entfallende Fehlbetrag höher ist als die ihr im Rahmen der Abfindung zurückzugewährende Einlage, so liegt kein Verschweigen i. S. d. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO vor.

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