ZVI 2023, 178

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 302; ZPO §§ 233 ff., § 805f Abs. 2Zum Umgang mit Attributsforderungen i. S. d. § 302 Nr. 1 InsO bei fehlender Belehrung des Schuldners InsO§ 302 ZPO§§ 233 ff. ZPO§ 805f AG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2023 – 513 IK 191/15 (rechtskräftig)AG DüsseldorfBeschl.9.1.2023513 IK 191/15rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Auf „Nichtbelehrungsfälle“ bezüglich der Forderungen nach § 302 InsO sind die Vorschriften der Wiedereinsetzung nicht anwendbar.
2. In „Nichtbelehrungsfällen“ ist der Widerspruch gegen die Geltendmachung nach § 302 InsO jederzeit möglich, das Gericht hat hierzu eine dem § 234 Abs. 1 ZPO entsprechende Frist zu setzen, sobald es von dem Nichtbelehrungsfall Kenntnis erlangt.
3. Die Zwangsvollstreckung ist nur hinsichtlich der Vollstreckung nach § 850f Abs. 2 ZPO für unzulässig zu erklären, die Vollstreckung im Übrigen bleibt unberührt.

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