ZVI 2022, 146

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2022 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 50 Abs. 1, 2, § 109 Abs. 1 Satz 3; BGB §§ 1273 ff.Abgesonderte Befriedigung auch für Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis bei Verpfändung eines Sparguthabens InsO§ 50 InsO§ 109 BGB§§ 1273 ff. BGH, Urt. v. 27.01.2022 – IX ZR 44/21 (OLG Koblenz)BGHUrt.27.1.2022IX ZR 44/21OLG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. Hat ein gewerblicher Mieter ein Sparguthaben für alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung wirksam verpfändet und macht der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, sichert das vertragliche Pfandrecht auch den Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vermieter ist zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.
2. Die Vorschrift des § 50 Abs. 2 InsO ist auf ein vertraglich vereinbartes Pfandrecht nicht entsprechend anwendbar.

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