ZVI 2022, 144

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2022 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungSGB II § 16a Nr. 2Anspruch auf kommunale Schuldnerberatung bei prognostischer Erforderlichkeit für eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben SGB II§ 16a BSG, Urt. v. 21.07.2021 – B 14 AS 18/20 R (LSG Niedersachsen-Bremen)BSGUrt.21.7.2021B 14 AS 18/20 RLSG Niedersachsen-Bremen

Leitsätze:

1. Der Anspruch auf eine kommunale Schuldnerberatung setzt eine Prognoseentscheidung voraus, dass die Leistung im Einzelfall zumindest mittelbar zur Eingliederung in Arbeit erforderlich ist. (Leitsatz des Gerichts)
2. Die kommunale Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 SGB II soll die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erst vorbereiten oder flankierend unterstützen. Ihre Erforderlichkeit ist daher nicht nur dann anzunehmen, wenn ihr voraussichtlich eine Arbeitsaufnahme folgt oder sie die einzige Möglichkeit zur Erreichung des Ziels „berufliche Eingliederung“ ist. (Leitsatz des Einsenders)

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