ZVI 2021, 145

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO § 301; BGB §§ 387, 388; VwVfG § 49aKeine Aufrechnung mit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandener Forderung auf Rückzahlung einer landwirtschaftlichen Betriebsprämie InsO§ 301 BGB§ 387 BGB§ 388 VwVfG§ 49a VG Aachen, Urt. v. 12.10.2020 – 7 K 462/20VG AachenUrt.12.10.20207 K 462/20

Leitsatz der Redaktion:

Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gem. § 49a VwVfG entsteht, wenn der Verwaltungsakt (hier: Bewilligungsbescheid für eine landwirtschaftliche Betriebsprämie), der der Leistung zugrunde liegt, mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben worden und damit der Rechtsgrund der ZVI 2021, 146Leistung beseitigt ist. Liegt dieser Zeitpunkt vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners, kommt eine Aufrechnung mit einer Forderung auf Rückzahlung der aufgrund des aufgehobenen Bescheides ausgezahlten Forderung nicht in Betracht, wenn dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt worden ist.

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