ZVI 2020, 130

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungGewO § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, 5; StGB § 266aZu den Anforderungen an eine Gewerbeuntersagung bei Steuerrückständen und Verstößen gegen steuerliche Erklärungspflichten GewO§ 35 StGB§ 266a VG Regensburg, Gerichtsbescheid v. 09.01.2020 – RO 5 K 18.776VG RegensburgGerichtsbescheid9.1.2020RO 5 K 18.776

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine feste Grenze, ab welcher Höhe der Steuerschuld eine Unzuverlässigkeit bejaht werden kann, lässt sich nicht angeben. Befindet sich der Schuldner allerdings im Zeitpunkt des Bescheidserlasses gegenüber dem Finanzamt mit 164.718,78 € im Rückstand, so begründet dies jedenfalls dann seine Unzuverlässigkeit, wenn diese Rückstände höher sind als der Jahresumsatz.
2. Irrelevant ist dabei, ob die Steuerrückstände auf Schätzungen beruhen, da nur die Fälligkeit der Steuerschuld maßgeblich ist, nicht deren materielle Rechtmäßigkeit (BVerwG, Beschl. v. 1. 2. 1994 – 1 B 9/94, juris Rz. 3; BVerwG, Beschl. v. 29. 1. 1988 – 1 B 164/87, juris Rz. 4).

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