ZVI 2019, 156

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 133 Abs. 1 Satz 2Zur Kenntnis des Gläubigers von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners InsO§ 133 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.09.2018 – I-12 W 7/18 (rechtskräftig; LG Mönchengladbach)OLG DüsseldorfBeschl.13.9.2018I-12 W 7/18rechtskräftigLG Mönchengladbach

Leitsatz des Gerichts:

Kommt es bei der Rückzahlung eines Darlehens zur Finanzierung eines privaten Fahrzeugkaufs praktisch von Anfang an immer wieder zum Auftreten von Rückständen, weil Lastschriften zurückgegeben werden, und wird deshalb das Darlehen mehrfach prolongiert, lässt dies aus der Sicht der Gläubigerin noch nicht zwingend auf eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen, wenn die Rückstände absolut betrachtet nicht sonderlich hoch sind und es dem Schuldner immer wieder gelingt, diese auszugleichen, so dass die vorübergehende Nichtbedienung der Forderung nicht zweifelsfrei auf unüberwindbare Zahlungsschwierigkeiten schließen lässt.

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