ZVI 2018, 156
Leitsatz des Gerichts:
Die jährliche Sonderzahlung nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz wird nach den landesgesetzgeberischen Vorstellungen auch aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt, um den damit in Zusammenhang stehenden Bedürfnissen des Beamten Rechnung zu tragen.
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