ZVI 2018, 150

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO §§ 88, 89; ZPO § 829 Abs. 1, § 836 Abs. 2Zu den Wirkungen der öffentlich-rechtlichen Verstrickung eines Vermögensgegenstands in der Insolvenz InsO§ 88 InsO§ 89 ZPO§ 829 ZPO§ 836 BGH, Urt. v. 21.09.2017 – IX ZR 40/17 (LG Mainz)BGHUrt.21.9.2017IX ZR 40/17LG Mainz

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine durch Zwangsvollstreckung im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag erlangte Sicherung führt zur öffentlich-rechtlichen Verstrickung des Vermögensgegenstands. Ver-ZVI 2018, 151strickung tritt auch ein bei einer während der Dauer des Insolvenzverfahrens durchgeführten Zwangsvollstreckung.
2. Die Wirkungen der Verstrickung dauern im Insolvenzverfahren fort, bis sie auf einem dafür vorgesehenen Weg beseitigt worden sind.
3. Der Drittschuldner kann sich gegenüber dem Auszahlungsverlangen des Insolvenzverwalters damit verteidigen, dass die Verstrickung der Vermögenswerte fortbesteht.

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