ZVI 2017, 167

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungKosten und VergütungInsO §§ 26a, 63; InsVV §§ 2, 11Zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei kurzer Dauer des Eröffnungsverfahrens InsO§ 26a InsO§ 63 InsVV§ 2 InsVV§ 11 AG Köln, Beschl. v. 04.01.2017 – 72 IN 310/16 (rechtskräftig)AG KölnBeschl.4.1.201772 IN 310/16rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt in der Regel 1.000 €.
2. Das heißt allerdings nicht, dass Abschläge von der Mindestregelvergütung ausnahmslos ausgeschlossen wären. Vielmehr kommt eine Kürzung der Mindestregelvergütung in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.
3. Ein derartiger Ausnahmefall liegt vor, wenn das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters nach einer Dauer von nur 17 Tagen aufgrund der Erledigungserklärung der antragstellenden Gläubigerin geendet hat und weder besondere Maßnahmen zur Sicherung noch sonstige verwaltende oder gestaltende Tätigkeiten bzgl. des Schuldnervermögens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ausgeübt worden sind.

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