ZVI 2016, 166

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungRestschuldbefreiung und Stundung InsO § 290 Abs. 1 Nr. 3 a. F.Kein erneutes Restschuldbefreiungsverfahren innerhalb der 10-jährigen Sperrfrist InsO a.F.§ 290 BGH, Beschl. v. 04.02.2016 – IX ZB 71/15 (LG Wuppertal)BGHBeschl.4.2.2016IX ZB 71/15LG Wuppertal

Leitsatz des Gerichts:

Dem Schuldner fehlt das für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn er den erneuten Eigenantrag mit dem Ziel der Erteilung der Restschuldbefreiung stellt, obwohl ihm innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Eröffnungsantrag bereits einmal die Restschuldbefreiung in einem Insolvenzverfahren erteilt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn in dem vorausgehenden Verfahren Forderungen einzelner Gläubiger möglicherweise zu Unrecht mit dem Zusatz der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung festgestellt worden sind.

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