ZVI 2016, 155

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungEröffnungsverfahren InsO §§ 227, 230, 231Zurückweisung eines Insolvenzplans wegen fehlender freier Verfügbarkeit der im Plan vorgesehenen Drittmittel InsO§ 227 InsO§ 230 InsO§ 231 LG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2015 – 326 T 109/15 (rechtskräftig)LG HamburgBeschl.18.11.2015326 T 109/15rechtskräftig

Leitsätze des Einsenders:

1. Das Insolvenzgericht kann einen Insolvenzplan gem. § 231 Abs. 1 Nr. 1 InsO zurückweisen, wenn die im Insolvenzplan vorgesehenen Drittmittel (§ 230 Abs. 3 InsO) ZVI 2016, 156nach der einzureichenden Erklärung des Dritten nicht frei verfügbar und bestandssicher zur Verfügung stehen.
2. Das Insolvenzgericht kann einen Insolvenzplan gem. § 231 Abs. 1 Nr. 2 InsO zurückweisen, wenn die in diesem Rahmen zu überprüfende Vergleichsrechnung zeigt, dass der im Planverfahren Restschuldbefreiung gem. § 227 Abs. 1 InsO erstrebende Schuldner für die fiktive Restlaufzeit des Gesamtverfahrens in die Plansummenbemessung keine angemessene Gehaltssteigerung einkalkuliert hat.

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