ZVI 2015, 159

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzur Restschuldbefreiung und StundungInsO § 303 Abs. 1 Nr. 1, § 295 Abs. 1Zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer erteilten RestschuldbefreiungInsO§ 303InsO§ 295LG Münster, Beschl. v. 29.01.2014 – 5 T 693/13 (rechtskräftig; AG Münster)LG MünsterBeschl.29.1.20145 T 693/13rechtskräftigAG Münster

Leitsatz der Redaktion:

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger i.S.d. § 303 Abs. 1 Nr. 1 InsO liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn bei angemeldeten Forderungen von insgesamt ca. 158.000 € ein Betrag von ca. 2.100 € zu wenig an den Treuhänder abgeführt worden ist.

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