ZVI 2015, 149

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 80 Abs. 1, § 313 Abs. 1 a. F.; AO § 34 Abs. 3, § 150 Abs. 1, § 25 Abs. 3Pflicht des Insolvenzverwalters zur Unterzeichnung der Einkommensteuererklärung des SchuldnersInsO§ 80InsO§ 313AO§ 34AO§ 150AO§ 25FG Düsseldorf, Urt. v. 28.08.2014 – 8 K 3677/13 E (rechtskräftig)FG DüsseldorfUrt.28.8.20148 K 3677/13 Erechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Der Insolvenzverwalter bzw. der Treuhänder in einem eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren (alte Rechtslage) ist verpflichtet, die Einkommensteuererklärung des Schuldners zu unterzeichnen. Dies gilt unabhängig davon, ob die der Einkommensteuererklärung zugrunde liegenden Einkünfte massezugehörig sind oder nicht.

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