ZVI 2015, 137

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzur Schuldnerberatung und SchuldenbereinigungZPO § 240Keine Unterbrechung eines Prozesskostenhilfeprüfverfahrens bei Eröffnung des InsolvenzverfahrensZPO§ 240OLG Rostock, Beschl. v. 28.11.2014 – 1 W 82/14 (LG Schwerin)OLG RostockBeschl.28.11.20141 W 82/14LG Schwerin

Leitsatz der Redaktion:

Wird über das Vermögen des Prozesskostenhilfe begehrenden Beklagten eines Zivilverfahrens das Insolvenzverfahren eröffnet, so wird hierdurch das Prozesskostenhilfeprüfverfahren nicht unterbrochen.

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