ZVI 2015, 132
Leitsatz der Redaktion:
- Unvereinbarkeitsklausel, wonach die Einräumung eines Dispositionskredits und die Nutzung einer Kreditkarte mit dem P-Konto unvereinbar sind;
- Klausel, wonach im Falle der Umwandlung der eingeräumte Dispositionskredit gestrichen und die ausgegebene Kreditkarte gesperrt wird;
- Kündigungsklausel, wonach eine Kündigung der Umwandlungsvereinbarung zum Ende eines jeden Kalendermonats zulässig ist;
- Weiterführungsklausel, wonach im Falle der Kündigung der Umwandlungsvereinbarung das Konto als Girokonto auf Guthabenbasis weitergeführt wird.
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