ZVI 2014, 158

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzu Kosten und VergütungInsO § 4a Abs. 3, § 63 Abs. 2, § 293 Abs. 2Keine Ausfallhaftung der Staatskasse für Treuhändervergütung bei Zurückweisung eines Stundungsantrags während der WohlverhaltensphaseInsO§ 4aInsO§ 63InsO§ 293LG Darmstadt, Beschl. v. 26.11.2013 – 5 T 413/11 (rechtskräftig; AG Offenbach)LG DarmstadtBeschl.26.11.20135 T 413/11rechtskräftigAG Offenbach

Leitsätze des Gerichts:

1. § 4a Abs. 3 Satz 1 und 3 InsO gelten nicht für die Vergütung des Treuhänders.
2. Hat das Insolvenzgericht in der Wohlverhaltensphase über einen Stundungsantrag des Insolvenzschuldners noch nicht entschieden, kommt ein schutzwürdiges Vertrauen des Treuhänders, seine Vergütung werde notfalls aus der Staatskasse bezahlt, nicht in Betracht. Eine Ausfallhaftung der Staatskasse tritt nicht ein, wenn der Stundungsantrag später zurückgewiesen wird.

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