ZVI 2014, 157

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzur Restschuldbefreiung und StundungInsO § 290 Abs. 1Keine Berechtigung eines sog. Neugläubigers zum Stellen eines VersagungsantragsInsO§ 290AG Göttingen, Beschl. v. 12.12.2013 – 74 IN 105/12 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.12.12.201374 IN 105/12rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Nach Verfahrenseröffnung entstandene Forderungen (wie Unterhaltsrückstände) berechtigen nicht zur Stellung eines Versagungsantrags gem. § 290 Abs. 1 InsO.

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