ZVI 2014, 150

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenGewO §§ 12, 35 Abs. 1; InsO § 21Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der gewerberechtlichen UnzuverlässigkeitGewO§ 12GewO§ 35InsO§ 21VGH München, Urt. v. 27.01.2014 – 22 BV 13.260 (nicht rechtskräftig; VG Regensburg)VGH MünchenUrt.27.1.201422 BV 13.260nicht rechtskräftigVG Regensburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden und der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Bescheids mit seinem Zugang (insoweit Fortführung der Rechtsprechung des BVerwG).
2. Werden nach dem Wirksamwerden der Gewerbeuntersagung und innerhalb der „Abwicklungsfrist“ und in offener Rechtsbehelfsfrist insolvenzrechtliche vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet oder ein Insolvenzverfahren eröffnet, so hat dies keinen Einfluss auf diesen Beurteilungszeitpunkt.

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