ZVI 2014, 149

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 36 Abs. 4; ZPO § 850kP-Konto: Keine Minderung des Freibetrags durch Fehlabbuchung und anschließende GutschriftInsO§ 36ZPO§ 850kAG Frankfurt/O., Beschl. v. 20.11.2013 – 3 IK 187/13 (rechtskräftig)AG Frankfurt/O.Beschl.20.11.20133 IK 187/13rechtskräftig

Leitsätze des Einsenders:

1. Erfolgt durch eine Fehlbuchung eine doppelte Belastung des Pfändungsschutzkontos und wird der Betrag anschließend wieder gutgeschrieben, so handelt es sich bei der Gutschrift nicht um eine echte Einnahme. Die Buchung ist vielmehr als durchlaufender Posten zu betrachten und darf den Freibetrag nach § 850k ZPO nicht mindern.
2. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind keine Leistungen für Kinder i.S.d. § 850k Abs. 2 Nr. 3 ZPO.

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