ZVI 2014, 146

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum EröffnungsverfahrenInsO § 14 Abs. 1 Satz 2Anforderungen an einen Erstantrag bei „Weiterlaufenlassen“ des Zweitantrags trotz ZahlungInsO§ 14LG München I, Beschl. v. 10.01.2014 – 14 T 375/14 (AG München)LG München IBeschl.10.1.201414 T 375/14AG München

Leitsatz der Redaktion:

Ein Erstantrag, der den einen Zweitantrag stellenden Gläubiger berechtigt, das Insolvenzverfahren trotz Zahlung „weiterlaufen“ zu lassen, liegt dann nicht vor, wenn nach der Erledigung des Erstantrags positiv nachgewiesen worden ist, dass ein Insolvenzgrund zwischenzeitlich nicht mehr vorgelegen hat. In einem solchen Fall ist § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO teleologisch zu reduzieren.

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