ZVI 2014, 145

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum EröffnungsverfahrenInsO § 5 Abs. 2; StPO § 475 Abs. 1Akteneinsichtsrecht des Insolvenz-Sachverständigen in Strafakten möglicher AnspruchsgegnerInsO§ 5StPO§ 475OLG Dresden, Beschl. v. 04.07.2013 – 1 Ws 53/13 (rechtskräftig; LG Chemnitz)OLG DresdenBeschl.4.7.20131 Ws 53/13rechtskräftigLG Chemnitz

Leitsatz der Redaktion:

Der nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO bestellte Insolvenzgutachter hat grundsätzlich ein Einsichtsrecht in die Strafakten möglicher Anspruchsgegner (hier: Anklage wegen Subventionsbetrugs- und Steuerhinterziehungsdelikten), wenn er zur Beurteilung der Vermögenslage der Insolvenzschuldnerin prüfen muss, welche Ansprüche der Insolvenzschuldnerin bzw. der Insolvenzmasse ggf. noch zustehen.

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