ZVI 2013, 167

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungKosten und VergütungInsVV § 5 Abs. 1Zur Berechtigung des Insolvenzverwalters, einen externen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung einfach festzustellender Anfechtungsansprüche zu beauftragenInsVV§ 5BGH, Beschl. v. 14.11.2012 – IX ZB 95/10 (LG Frankfurt/O.)BGHBeschl.14.11.2012IX ZB 95/10LG Frankfurt/O.

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen gehört zu den Regelaufgaben des Insolvenzverwalters. Die Prüfung einfach festzustellender Anfechtungsansprüche ist regelmäßig mit der Regelvergütung abgegolten.
2. Bei einfach festzustellenden Anfechtungsansprüchen ist die Einschaltung eines externen Rechtsanwalts zur außergerichtlichen Geltendmachung nicht angezeigt, wenn der Insolvenzverwalter die Anfechtung gegenüber dem Anfechtungsgegner weder erklärt hat noch dieser in Verzug gesetzt worden ist.
3. Das Insolvenzgericht ist berechtigt und verpflichtet zu prüfen, ob die Beauftragung eines externen Rechtsanwalts zur Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen berechtigt war. Ist dies nicht der Fall, so sind die entstandenen Kosten von der Vergütung in Abzug zu bringen.

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