ZVI 2013, 162

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungRestschuldbefreiung und StundungInsO § 295 Abs. 2, § 296 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2, Satz 3Zu den Anforderungen an einen zulässigen Versagungsantrag während der Wohlverhaltensphase bei selbstständig tätigem SchuldnerInsO§ 295InsO§ 296BGH, Beschl. v. 17.01.2013 – IX ZB 98/11 (LG Berlin)BGHBeschl.17.1.2013IX ZB 98/11LG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Zur Glaubhaftmachung des fiktiven monatlichen Nettoeinkommens eines abhängig Beschäftigten im Versagungsantrag genügt es, wenn der Gläubiger sich insoweit auf die eigenen Angaben des selbstständig tätigen Schuldners stützt.
2. Maßgebend ist ein hypothetisches Einkommen aus einem angemessenen, nicht notwendigerweise der selbstständigen Tätigkeit entsprechenden Dienstverhältnis.
3. Der Schuldner ist nicht dadurch entlastet, dass ihn weder das Insolvenzgericht noch der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase darauf hingewiesen hat, die an den Treuhänder abgeführten Beträge entsprächen nicht dem Pfändungsbetrag eines vergleichbar abhängig Beschäftigten.

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