ZVI 2013, 149

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 80 Abs. 1; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1, § 117 Abs. 2 Satz 2Zu den Voraussetzungen einer Akteneinsicht in das Beiheft „PKH“ durch den Beklagten im Falle einer Klagerhebung durch einen Insolvenzverwalter als Partei kraft AmtesInsO§ 80ZPO§ 116ZPO§ 117OLG Koblenz, Beschl. v. 05.03.2013 – 6 U 134/13 (nicht rechtskräftig; LG Koblenz)OLG KoblenzBeschl.5.3.20136 U 134/13nicht rechtskräftigLG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. § 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt.
2. Der Gegner des Antragstellers kann grundsätzlich auch dann nicht die Einsichtnahme in das bei den Gerichtsakten geführte Beiheft „Prozesskostenhilfe“ unter Berufung auf § 117 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ZPO verlangen, wenn er zugleich Insolvenzgläubiger ist.

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