ZVI 2010, 153

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 2Zahlungsaufschub/Stundung als Kredit i.S.v. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsOInsO§ 290AG Göttingen, Beschl. v. 05.01.2010 – 74 IN 374/07AG GöttingenBeschl.5.1.201074 IN 374/07

Leitsätze des Gerichts:

1. Unter den weit auszulegenden Begriff des Kredits i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO fällt auch ein Zahlungsaufschub bzw. eine Stundung.
2. Unrichtige schriftliche Angaben liegen auch vor bei Abschluss eines gerichtlichen Zahlungsvergleichs bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

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