ZVI 2010, 147

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO § 251 Abs. 2Pflicht des Gläubigers zur Glaubhaftmachung der Schlechterstellung durch den InsolvenzplanInsO§ 251BGH, Beschl. v. 17.12.2009 – IX ZB 124/09 (LG Duisburg)BGHBeschl.17.12.2009IX ZB 124/09LG Duisburg

Leitsatz des Gerichts:

Der Gläubiger kann sich der Obliegenheit der Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung durch den Insolvenzplan nicht durch den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens während der Dauer eines gegen den Schuldner geführten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens entziehen.

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