ZVI 2010, 146

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzur Schuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 14 Abs. 1Zur Zulässigkeit eines Insolvenzantrags wegen einer Forderung aus vollstreckbarer Urkunde bei Einwendungen des SchuldnersInsO§ 14BGH, Beschl. v. 14.01.2010 – IX ZB 177/09 (LG Nürnberg-Fürth)BGHBeschl.14.1.2010IX ZB 177/09LG Nürnberg-Fürth

Leitsatz des Gerichts:

Wird der Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren Urkunde gestützt und ist auf die von dem Schuldner erhobene Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden, so sind Einwendungen gegen die Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen, falls der Schuldner die für die Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung nicht erbracht hat und der Titel weiter vollstreckbar ist.

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