ZVI 2010, 145

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzur Schuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 287 Abs. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 3, 4Erneuter Antrag nach 3-jähriger Sperrfrist auch bei Versagung der Restschuldbefreiung im Erstverfahren wegen VermögensverschwendungInsO§ 287InsO§ 290BGH, Beschl. v. 14.01.2010 – IX ZB 257/09 (LG Konstanz)BGHBeschl.14.1.2010IX ZB 257/09LG Konstanz

Leitsatz des Gerichts:

Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann stellen, wenn ihm in einem früheren Verfahren die Restschuldbefreiung wegen Vermögensverschwendung im Schlusstermin versagt worden ist; die Rechtskraft der Versagungsentscheidung steht dem Rechtsschutzinteresse an der Durchführung eines erneuten Verfahrens nicht entgegen (Fortführung von BGH, Beschl. v. 16.7.2009 – IX ZB 219/08, ZVI 2009, 422, z.V.i. BGHZ bestimmt).

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