ZVI 2009, 170

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO §§ 295, 296, 291Zum Zeitpunkt der Geltung der Schuldnerobliegenheiten aus § 295 InsOInsO§ 295InsO§ 296InsO§ 291BGH, Beschl. v. 18.12.2008 – IX ZB 249/07 (LG Wiesbaden)BGHBeschl.18.12.2008IX ZB 249/07LG Wiesbaden

Leitsatz des Gerichts:

Die Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295 InsO gelten ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der Restschuldbefreiung.

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