ZVI 2009, 168

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 289 Abs. 2 Satz 1Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (hier: konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten nicht erforderlich)InsO§ 290InsO§ 289BGH, Beschl. v. 08.01.2009 – IX ZB 73/08 (LG Duisburg)BGHBeschl.8.1.2009IX ZB 73/08LG Duisburg

Leitsatz des Gerichts:

Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners setzt eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger nicht voraus.

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