ZVI 2008, 183

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungKosten und VergütungInsO §§ 304, 315; InsVV § 13Zuschlag zur Vergütung des Treuhänders trotz fehlender Bestellung als Nachlassinsolvenzverwalter bei nachlasstypischen Tätigkeiten nach dem Tod des SchuldnersInsO§ 304InsO§ 315InsVV§ 13BGH, Beschl. v. 21.02.2008 – IX ZB 62/05 (LG Lübeck) +BGHBeschl.21.2.2008IX ZB 62/05LG Lübeck

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Verbraucher- oder Kleininsolvenzverfahren wird nach dem Tod des Schuldners ohne Unterbrechung als allgemeines Nachlassinsolvenzverfahren fortgesetzt.
2. Wird der Treuhänder von dem Insolvenzgericht nach dem Tod des Schuldners nicht zum Nachlassinsolvenzverwalter ernannt, kann er lediglich die Vergütung eines Treuhänders beanspruchen. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung des Treuhänders kommt in Betracht, wenn er nach dem Tod des Schuldners Tätigkeiten entfaltet, die typischerweise in den Aufgabenbereich eines Nachlassinsolvenzverwalters fallen.

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