ZVI 2008, 173

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenZPO §§ 765a, 850cKeine Aufhebung der Pfändung von Steuerrückerstattungsansprüchen beim Finanzamt trotz Arbeitseinkommens unterhalb der PfändungsfreigrenzeZPO§ 765aZPO§ 850cAG Altenkirchen, Beschl. v. 30.01.2007 – 5 M 136/07 (rechtskräftig)AG AltenkirchenBeschl.30.1.20075 M 136/07rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Pfändung von möglichen Steuererstattungsansprüchen beim Finanzamt als Drittschuldner stellt keine unbillige Härte nach § 765a ZPO dar, die die Aufhebung der Zwangsvollstreckung rechtfertigt, weil der Schuldner ein Arbeitseinkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze bezieht und er mit möglichen Steuerrückerstattungsansprüchen die Lücke bis zum Höchstfreibetrag ausfüllen möchte.
2. Die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO finden auf Steuererstattungsansprüche keine Anwendung; sie gewähren dem Schuldner Vollstreckungsschutz nur bei der Pfändung von Arbeitseinkommen unmittelbar beim Arbeitgeber.

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