ZVI 2008, 172

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 305; BerHG § 1Kein Anspruch einer Moslimin auf Beratungshilfe für außergerichtlichen Einigungsversuch bei Beratungsmöglichkeit durch christlichen TrägerInsO§ 305BerHG§ 1AG Rheinberg, Beschl. v. 22.02.2008 – 22 II 1410/07 BerH (rechtskräftig)AG RheinbergBeschl.22.2.200822 II 1410/07 BerHrechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine Moslimin darf eine Betreuung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch eine Beratungsstelle in christlicher Trägerschaft nicht ablehnen.
2. Beratungshilfe ist einer Moslimin nicht zu gewähren, wenn eine Beratung durch eine geeignete Stelle in christlicher Trägerschaft erfolgen kann.

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