ZVI 2007, 181

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 1, 80, 89; ZPO §§ 114, 775, 776, 836, 843Anspruch auf förmliche Aufhebung eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei rechtlichem InteresseInsO§ 1InsO§ 80InsO§ 89ZPO§ 114ZPO§ 775ZPO§ 776ZPO§ 836ZPO§ 843LG Gera, Beschl. v. 08.08.2006 – 5 T 240/06 (rechtskräftig; AG Pößneck ZVI 2006, 209)LG GeraBeschl.8.8.20065 T 240/06rechtskräftigAG PößneckZVI 2006, 209

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Unwirksamkeit der Pfändung aufgrund eines vor Insolvenzeröffnung erlassenen Pfändungungs- und Überweisungsbeschlusses tritt zwar mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes ein. Der Schuldner kann jedoch ein rechtliches Interesse an einer förmlichen Aufhebung haben, wenn der Beschluss nach § 836 Abs. 2 ZPO weiterhin Schutzwirkung zugunsten der Drittschuldner hat und der Gläubiger keine Verzichtserklärung nach § 843 ZPO abgibt.
2. Ob die Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gem. § 775 Nr. 1, § 776 ZPO vom Vollstreckungsgericht von Amts wegen vorzunehmen ist oder ob hierfür erst das dem Insolvenzgericht sachlich zugewiesene förmliche Rechtsmittelverfahren gem. § 766 ZPO, § 89 Abs. 3 InsO bemüht werden muss, bedarf im Rahmen der PKH-Prüfung hier keiner abschließenden Entscheidung, auch wenn für die Auffassung der Amtsaufhebung naheliegende pragmatische Gesichtspunkte sprechen.

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