ZVI 2006, 158

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 91, 103Insolvenzfestigkeit einer Vereinbarung über den dinglichen Erwerb eines Nutzungsrechts unter einer aufschiebenden Bedingung (hier: Ausübung eines Kündigungsrechts) InsO§ 91 InsO§ 103 BGH, Urt. v. 17.11.2005 – IX ZR 162/04 (OLG Karlsruhe)BGHUrt.17.11.2005IX ZR 162/04OLG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine aufschiebend bedingte Verfügung über eine künftige Sache oder ein künftiges Recht ist insolvenzfest, wenn der fragliche Gegenstand bis zur Insolvenzeröffnung entstanden ist und danach die Bedingung eintritt.
2. Wenn insolvenzfest vereinbart wird, die Ausübung eines Kündigungsrechts sei die aufschiebende Bedingung für einen Rechtsübergang, scheitert dieser nicht daran, dass er vom Willen des Berechtigten abhängt.
3. Hat vor Insolvenzeröffnung – wenngleich aufschiebend bedingt – ein dinglicher Rechtsübergang stattgefunden, kann der Insolvenzverwalter diesen nicht mehr dadurch verhindern, dass er die Nichterfüllung des zugrunde liegenden Vertrages wählt.

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