ZVI 2006, 157

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren ZPO § 281 Abs. 2; InsO § 3 Abs. 1 Satz 1Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses des Insolvenzgerichts bei unterbliebener Sachverhaltswürdigung und -aufklärung ZPO§ 281 InsO§ 3 BGH, Beschl. v. 13.12.2005 – X ARZ 223/05 (OLG Karlsruhe ZIP 2005, 1475)BGHBeschl.13.12.2005X ARZ 223/05OLG KarlsruheZIP 2005, 1475

Leitsatz des Gerichts:

Das nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO zuständige Insolvenzgericht hat die zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit eines an-ZVI 2006, 158deren Insolvenzgerichts vorgetragenen Umstände zu würdigen und gegebenenfalls von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufzuklären. Erst wenn danach ein Gerichtsstand bei dem nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO zuständigen Gericht nicht eröffnet ist, kann es seine örtliche Unzuständigkeit aussprechen. Geschieht dies ohne eine solche Prüfung, so entbehrt der Verweisungsbeschluss jeder gesetzlichen Grundlage und muss deshalb als willkürlich betrachtet werden.

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