ZVI 2005, 230

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 305 Abs. 1 Nr. 1; BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 2; BRAGO § 132Anspruch auf Beratungshilfe für Verbraucherinsolvenzberatung durch Rechtsanwalt InsO§ 305 BerHG§ 1 BRAGO§ 132 AG Schwerte, Beschl. v. 17.01.2003 – 3 IIa 273/02 (rechtskräftig)AG SchwerteBeschl.17.1.20033 IIa 273/02rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Beim vorgerichtlichen Einigungsversuch ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes der Tätigkeit einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle gleich gestellt.
2. Andere Hilfsangebote durch Schuldnerberatungsstellen können den Anspruch auf Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt unter Hinweis auf § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG nicht einschränken.

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