ZVI 2005, 225

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren BRAGO §§ 57, 58Nur eine Zwangsvollstreckungsgebühr für Rechtsanwalt bei Gerichtsvollzieherauftrag zur Vollstreckung am Wohnsitz nach erfolgloser Vollstreckung am Geschäftssitz BRAGO§ 57 BRAGO§ 58 BGH, Beschl. v. 05.11.2004 – IXa ZB 77/04 (LG Bonn)BGHBeschl.5.11.2004IXa ZB 77/04LG Bonn

Leitsatz des Gerichts:

Beauftragt der Rechtsanwalt des Gläubigers im Zwangsvollstreckungsverfahren zunächst einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung am Geschäftsitz des Schuldners und anschließend einen anderen Gerichtsvollzieher an dessen Wohnsitz, weil der Geschäftssitz nicht mehr besteht, so stehen beide Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang. Dem Rechtsanwalt steht nur eine 3/10 Gebühr zu, weil der zweite Gerichtsvollzieherauftrag dem Ziel der Befriedigung derselben Forderung des Gläubigers dient und eine inhaltsgleiche Wiederholung des ersten Auftrags darstellt.

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