ZVI 2005, 222

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 286, 287, 294; AO §§ 37, 46, 47, 226; BGB §§ 387, 394Zulässigkeit der Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit zuvor zur Tabelle angemeldeten Steuerforderungen bei Aufrechnungsbescheid in der Wohlverhaltensperiode InsO§ 286 InsO§ 287 InsO§ 294 AO§ 37 AO§ 46 AO§ 47 AO§ 226 BGB§ 387 BGB§ 394 FG Kassel, Urt. v. 29.11.2004 – 10 K 2356/04 (nicht rechtskräftig)FG KasselUrt.29.11.200410 K 2356/04nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Im Restschuldbefreiungsverfahren ist eine Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen möglich; sie verstößt nicht gegen insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbote.
2. Die Aufrechnung ist auch dann zulässig, wenn sich der Erstattungsanspruch aus einem Steuerveranlagungszeitraum vor Insolvenzeröffnung oder vor Beginn der Wohlverhaltensperiode ergibt.
3. Steuererstattungsansprüche gehören nicht zum Arbeitseinkommen und sind daher nicht von der Abtretung des § 287 Abs. 2 InsO erfasst.

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